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Zweijährige Berufsfachschule Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung; Handelsschule
Ziel
Ziel des Bildungsganges ist es, Jugendlichen eine berufliche Grundbildung für kaufmännische und verwaltende Berufe und die Fachoberschulreife zu vermitteln. Weitere Abschlüsse sind möglich.
Dauer des Bildungsganges
2 Jahre
Aufnahmebedingungen
In die Handelsschule werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die mindestens den Hauptschulabschluss erworben haben und erfolgreich an einer Lernstandserhebung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch teilgenommen haben, die im Mai durchgeführt wird.
Schülerinnen und Schüler, die in dieser Lernstandserhebung große Wissenslücken aufweisen, werden in eine einjährige Förderklasse aufgenommen mit dem Ziel, die nötigen Kompetenzen für den Besuch der Handelsschule zu erwerben. Außerdem bietet die Förderklasse Angebote zur beruflichen Orientierung.
Abschluss und Berechtigungen nach Klasse 12 (zweites Schuljahr)
1. Schülerinnen und Schüler, die am Ende des Schuljahres die Leistungsanforderungen des Bildungsganges erfüllt haben, erwerben damit den Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife. Dieser Abschluss wird ohne Abschlussprüfung zuerkannt.
2. Schülerinnen und Schüler erwerben mit dem Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife – die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, wenn sie
- in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch mindestens die Note gut erzielen oder
- in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch und in drei weiteren Fächern mindestens die Note befriedigend erzielen; die Note ausreichend in nicht mehr als einem dieser Fächer kann ausgeglichen werden, wenn in mindestens einem anderen Fach dieser Fächergruppe die Note gut erzielt wird.
3. Schülerinnen und Schüler, die die Leistungsanforderungen in den berufsbezogenen Fächern erfüllt haben, erhalten ein Abschlusszeugnis über die Erlangung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung. Dieser Abschluss kann unabhängig von der Fachoberschulreife erworben werden.
4. Für alle Schülerinnen und Schüler, die die Handelsschule erfolgreich durchlaufen haben und im berufsbezogenen Bereich mindestens „ausreichende“ Leistungen auf dem Abschlusszeugnis bescheinigt bekommen, kann die Handelsschule als erstes Jahr der Berufsausbildung (Lehre) angerechnet werden. Voraussetzung für diese Anrechnung ist, dass der Ausbildungsberuf ein Beruf aus dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung ist.
Organisation und Unterricht
Der Unterricht umfasst in der Regel 34 Wochenstunden an mindestens 5 Wochentagen. Unterricht wird in drei Lernbereichen erteilt:
- berufsübergreifender Bereich (Deutsch, Politik, Religionslehre, Sport)
- berufsbezogener Bereich (berufsbezogene Theorie und Praxis)
- Differenzierungsbereich
Unterrichtsfächer/Rahmenstundentafel
Lernbereiche/Fächer | Stunden |
Berufsübergreifender Lernbereich |
|
Deutsch/Kommunikation | 3 |
Religionslehre | 1 |
Politik/Gesellschaftslehre | 1 |
Sport/Gesundheitsförderung | 2 |
Gesamt | 7 |
|
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Berufsbezogener Lernbereich |
|
Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen | 9 |
Informationswirtschaft | 10 |
Volkswirtschaft | 2 |
|
|
Mathematik | 3 |
Englisch | 3 |
Gesamt | 27 |
|
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Differenzierungsbereich | -- |
|
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Wochenstunden gesamt | 34 |
Praktikum
3 Wochen Betriebspraktikum in der Oberstufe.
Kosten
Für die Regelung der Lernmittelfreiheit und der Fahrtkostenerstattung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Unter Umständen besteht die Möglichkeit der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).





