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Zahlenspiegel 2011
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Einjährige Berufsfachschule für Hochschulzugangsberechtigte
Mit der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs vom 26. Mai 1999 ist der Bildungsgang der Berufsfachschule (Höhere Handelsschule für Abiturienten) neu strukturiert worden.
Art des Bildungsgangs
Die einjährige Berufsfachschule für Hochschulzugangsberechtigte (Höhere Handelsschule für Abiturienten) am Berufskolleg Ahlen wird in Vollzeitform durchgeführt. In diesem Bildungsgang werden erweiterte berufliche Kenntnisse und wissenschaftstheoretische Grundkenntnisse in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung vermittelt.
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in die einjährige Berufsfachschule ist die Hochschulzugangs-berechtigung. Folgende Schülerinnen und Schüler können aufgenommen werden:
1. mit vollgültiger allgemeiner Hochschulreife, d. h. Abitur
2. mit vollgültiger Fachhochschulreife, d. h.
2.1 Fachhochschulreife (schulischer Teil) und einem einjährigen gelenkten Praktikum
oder
2.2 Fachhochschulreife (schulischer Teil) und dem Nachweis über eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung
oder
2.3 Fachhochschulreife (schulischer Teil), ohne die oben in 2.1 bzw. 2.2 genannten Nachweise. Diese Schülerinnen und Schüler können nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen; sie erhalten ein Abgangszeugnis.
Es findet keine Aufnahmeprüfung statt
Kosten
Für die Regelung der Lernmittelfreiheit und der Fahrtkostenerstattung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Unter Umständen besteht die Möglichkeit der Förderung nach dem Bundesausbildungs-förderungsgesetz.
Abschluss und Berechtigung
Der Bildungsgang schließt nach einem Jahr mit einer staatliche Prüfung ab und zertifiziert die erweiterten beruflichen Kenntnisse.
Mit dem o. g. Abschluss haben die Schülerinnen und Schüler verbesserte Chancen, in ein Ausbildungsverhältnis des Berufsfeldes Wirtschaft und Verwaltung einzutreten und gleichzeitig die Ausbildungszeit zu verkürzen.





