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Zahlenspiegel 2008
Hier können Sie den aktuellen Zahlenspiegel einsehen. Dieser liegt im pdf-Format (1,1 MB) vor. [Zum Download]
ausbilden-waf.de
Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie alle Themen, rund um das Projekt „Initiative für Ausbildungsstellen und Fachkräftenachwuchs für den Kreis Warendorf”, zusammengestellt.
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lndustriekauffrau/Industriekaufmann
Bildungsziel
- Vermittlung von Berufsfähigkeit (fachliche, humane und soziale Kompetenz)
- Entwicklung von beruflicher Flexibilität zur Anpassung an sich wandelnde
Anforderungen - Weckung der Bereitschaft zu beruflicher Fort- u. Weiterbildung
- Förderung der Fähigkeit und Bereitschaft zu verantwortlichem Handeln
Inhaltliche Schwerpunkte
- Rechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmung
- Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen einer Unternehmung
- Betriebswirtschaftliche Sachverhalte
- Materialwirtschaft
- Produktionswirtschaft
- Absatzwirtschaft
- Personalwirtschaft
- Finanzwirtschaft - Rechnungswesen
- Buchführung
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Statistik und Planungsrechnung
Lernbereiche/Fächer
Berufsbezogener Bereich
Geschäftsprozesse
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Datenverarbeitung
Wirtschafts- und Sozialprozesse
Fremdsprache (i.d.R. Englisch)
Berufsübergreifender Bereich
- Religionslehre - Politik - Deutsch - Sport
Prüfungen
Zwischenprüfung:
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes legen die Auszubildenden während der
Ausbildung eine Zwischenprüfung ab. Es handelt sich um eine Zwischenprüfung
herkömmlicher Form und Bedeutung, deren Ergebnis nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung eingeht.
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden und findet im März statt. Zwischenprüfungen können auch im Oktober stattfinden, um den unterschiedlichen Anforderungen bei verkürzten Ausbildungsverhältnissen gerecht zu werden. Hier sind die konkreten Terminstellungen der zuständigen IHK zu beachten. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf betriebliche und schulische Inhalte des ersten Ausbildungs-jahres.
Die Zwischenprüfung dauert höchstes 90 Minuten und umfasst praxisbezogene
Aufgaben oder Fälle aus den Prüfungsbereichen
- Beschaffung und Bevorratung
- Produkte und Dienstleistungen
- Kosten- und Leistungsrechnung.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf alle nach Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse. Sie besteht aus vier Prüfungsbereichen. Die Prüfung in den Bereichen
- Geschäftsprozesse
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Wirtschafts- und Sozialkunde
ist schriftlich durchzuführen.
Die Prüfung im Bereich
- Einsatzgebiet wird praktisch und mündlich durchgeführt.
Schriftliche Abschlussprüfung
Auszubildende, die ihre Abschlussprüfung im Sommer ablegen, absolvieren den
schriftlichen Teil im Mai; für Teilnehmer der Winterprüfung findet die schriftliche Prüfung im November statt.
Im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse soll der Prüfling auf Prozesse und komplexe Sachverhalte gerichtete Situationsaufgaben oder Fallbeispiele bearbeiten. Dabei soll er zeigen, dass er Geschäftsprozesse analysieren sowie Problemlösungen ergebnis- und kundenorientiert entwickeln kann. Insbesondere kommen folgende Gebiete in Betracht:
- Marketing und Absatz
- Beschaffung und Bevorratung
- Personal
- Leistungserstellung.
Im Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung und Kontrolle soll der Prüfling bis
zu vier praxisbezogene Aufgaben aus dem Bereich Leistungsabrechung unter Berücksichtigung des Controlling bearbeiten. Dabei soll er zeigen, dass er Kosten erfassen, die betrieblichen Geld- und Wertströme analysieren sowie betriebswirtschaftliche Schlussfolgerungen daraus ziehen kann.
Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben bearbeiten und zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
Praktische Abschlussprüfung
Die praktische Abschlussprüfung (Prüfungsbereich Einsatzgebiet) wird am Ende der Ausbildung abgelegt: im Sommertermin im Juni bzw. Juli, im Wintertermin im Januar. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich der Auszubildende in dem vom Betrieb festgelegten Einsatzgebiet, welches besondere Berücksichtigung in der praktischen Prüfung findet.
Im Prüfungsbereich Einsatzgebiet soll der Auszubildende in einer Präsentation und einem Fachgespräch die Beherrschung komplexer Fachaufgaben und ganzheitlicher Geschäftsprozesse sowie seine Problemlösungsfähigkeit in der Praxis nachweisen.
Gegenstand der Präsentation und des Gesprächs ist eine Fachaufgabe, die
der Auszubildende in dem Einsatzgebiet selbstständig durchgeführt hat.
Die Fachaufgabe im Einsatzgebiet ist vor der Durchführung dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen, d. h. der Prüfungsausschuss entscheidet, ob die beantragte Fachaufgabe für die Prüfung geeignet ist. Erst nach der Genehmigung darf der Auszubildende mit der Durchführung dieser prüfungsrelevanten Fachaufgabe beginnen.
Der Prüfling erstellt hierüber einen höchstens fünfseitigen Report (zzgl. Anlagen mit betriebsüblichen Unterlagen) als Basis für die Präsentation und das Fachgespräch. Der Report wird nicht bewertet. Er dient lediglich zur Information des Prüfungsausschusses und wird diesem rechtzeitig vor der Durchführung der Prüfung Einsatzgebiet zur Verfügung gestellt.
In der Präsentation soll der Prüfling auf der Basis des Reports zeigen, dass er
Sachverhalte, Abläufe und Ergebnisse der bearbeiteten Fachaufgabe erläutern und mit praxisüblichen Mitteln darstellen kann.
In dem Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er die dargestellte Fachaufgabe in Gesamtzusammenhänge einordnen, Hintergründe erläutern und Ergebnisse bewerten kann. Dabei soll er insbesondere verdeutlichen, dass er die Sachbearbeitung in einem speziellen Geschäftsfeld beherrscht.
Der Prüfungsausschuss bereitet sich im Vorfeld anhand des eingereichten Reports auf die Präsentation und das Fachgespräch vor.
Im Anschluss an die Prüfung bewertet er die gezeigten Leistungen (z. B. mittels
eines Bewertungsbogens).
Downloads:
Formvorschriften für die Umsetzung der Fachaufgabe
Antrag auf Genehmigung der Fachaufgabe
Beispiele für Fachaufgaben
Abschluss
Nach erfolgreichem Schulbesuch (je nach Ausbildungsdauer 2, 2 1/2 oder 3 Jahre) wird der Berufsschulabschluss zuerkannt.
Mit dem Berufsschulabschluss wird u. U. der Sekundarabschluss I (Hauptschulabschluss nach Kl. 10) oder der Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife) erworben.
Aufnahmevoraussetzung
Berufsausbildungsvertrag für den Ausbildungsberuf Industriekauffrau/Industriekaufmann




