Die Neuordnung des Ausbildungsberufes Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement zielt auf die berufliche Handlungsfähigkeit der Auszubildenden und ermöglicht eine Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen in der Praxis.
Lernfelder/inhaltliche Schwerpunkte:
1) Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und den Betrieb präsentieren
2) Büroprozesse gestalten und Arbeitsvorgänge organisieren
3) Aufträge bearbeiten
4) Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen und Verträge schließen
5) Kunden akquirieren und binden
6) Werteströme erfassen und beurteilen
7) Gesprächssituationen gestalten
8) Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
9) Liquidität sichern und die Finanzierung vorbereiten
10) Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern
11) Geschäftsprozesse darstellen und optimieren
12) Veranstaltungen und Geschäftsreisen organisieren
13) Ein Projekt planen und durchführen
Lernbereiche/Fächer:
Berufsbezogener Lernbereich
1) Geschäftsprozesse
2) Büroprozesse
3) Steuerung und Kontrolle
Berufsübergreifender Bereich
1) Politik
2) Deutsch
3) Sport
4) Religion
5) Englisch
Abschlussprüfung:
Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung bei der Industrie- und Handelskammer bzw. bei der Handwerkskammer.
Sie wird künftig in zwei Teilen als "gestreckte Abschlussprüfung" erfolgen. Die klassische Zwischenprüfung entfällt.
Der erste Teil besteht aus einer praktischen Prüfung zur Mitte der Ausbildung und umfasst die ersten fünfzehn Monate. Die Gewichtung erfolgt mit 25%. Der Prüfling soll dabei im Rahmen dieses Prüfungsteils berufstypische Aufgaben computergestützt bearbeiten und nachweisen, dass er im Rahmen eines ganzheitlichen Arbeitsauftrages Büro- und Beschaffungsprozesse organisieren und kundenorientiert bearbeiten kann.
Der zweite Teil besteht aus einer schriftlichen Prüfung in den Lernbereichen Wirtschafts- und Sozialkunde und Kundenbeziehungsprozesse und einer mündlichen Prüfung, die einen in den Wahlqualifikationen vom Auszubildenden selbst erarbeiteten Report zum Ausgangspunkt für ein Fachgespräch macht und einen besonderen Praxisbezug in der Prüfung sicherstellen soll. Neben dieser Variante ist die gängige Stellung von praxisbezogenen Fachaufgaben durch den Prüfungsausschuss möglich.
Eine schulische Abschlussprüfung findet nicht statt.
Abschluss:
Nach erfolgreichem Schulbesuch während der Ausbildung (die Ausbildungszeit kann 2, 2,5 oder 3 Jahre betragen) wird der Berufsschulabschluss zuerkannt. Ggf. kann auch der Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife) zuerkannt werden.
Der Erwerb der Fachhochschulreife wird auf Antrag ermöglicht.
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